Coaching-Vertrag (Beispiel)
Coaching – Vertrag
(Beratungsvertrag über Dienstleistungen)
Der nachfolgende Vertrag wird zwischen der Klest UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Markus Slobodeaniuk als Geschäftsführer, nachfolgend als KlestCoach bezeichnet, und der nachfolgend bezeichneten Klientin geschlossen.
Teilnehmer Coaching: Herr / Frau ____________________
Durchführender Coach: Herr / Frau ____________________
§1 Gegenstand des Vertrags
Klientin und KlestCoach vereinbaren die Durchführung spezieller Beratungsleistungen, hiernach „Coaching“ genannt, die auf Basis eines Dienstleistungsvertrags erbracht werden.
§2 Umfang, Durchführung und Dauer
(1) Der Umfang der Dienstleistung wird nicht fest vereinbart – siehe hierzu §5 Kündigung.
(2) Die Dauer der verfügbaren Dienstleistung wird nicht vereinbart und ist auf ein Jahr ab Vertragszeichnung begrenzt, sofern nicht beide Parteien eine Verlängerung vereinbaren.
(3) Einzelne Sitzungen (Termine) im Coaching haben eine Dauer von minimal 15 Minuten, maximal 180 Minuten (bei „Coaching in Bewegung“ maximal 240 Minuten).
§3 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Die KlestCoach und ihr durchführender Coach sichert zu, das sie über alle Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren werden. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
(2) Die Klientin und ihr Teilnehmer sichern zu, dass sie über die Inhalte des Vertrags und die innerhalb des Coachings bekanntwerdenden Inhalte Verschwiegenheit bewahren werden. Diese Vereinbarung gilt über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus.
(3) Beide Seiten, Klientin und KlestCoach, sind befugt, alle Daten digital zu verarbeiten, sofern es dem Zweck dieser Vereinbarung dienlich ist. Dies schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich ein. Eine Verarbeitung durch Dritte ist nur statthaft, sofern dies dem technischen Stand (insbesondere z.B. Verarbeitung in Cloud-Anwendungen) entspricht – sofern möglich, werden beide Seiten auf die Datenverarbeitung durch Dritte verzichten.
(4) Die Verschwiegenheit und der Datenschutz können nur gegenüber der vertraglich anderen Partei zugesichert werden, sofern nicht andere Vorgabe (z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgabe) eine Öffnung dieser Zusicherung unabdingbar machen.
(5) Der durchführende Coach nimmt regelmäßig an Supervision teil. Teil dieser Sitzungen ist auch die Bearbeitung aktuell durchgeführter Coaching-Prozesse. Der durchführende Coach sichert zu, dass im Rahmen der Supervision keine Namen oder Daten über durchgeführte Coaching-Prozesse genannt werden, die einen Rückschluss auf die Klientin bzw. den Teilnehmer zulassen. Darüber hinaus, vereinbaren der durchführende Coach mit seinem Supervisor ebenfalls Verschwiegenheit.
(6) Der Klientin bzw. Interessentin ist somit nachvollziehbar, dass die KlestCoach keinerlei Referenzen bzw. Auftragsinhalte benennen kann, ohne dabei mit vorherigen Vertragspartnerinnen in Konflikt zu geraten.
§4 Ort und Durchführung der Sitzungen
(1) Ort für die Durchführung der Sitzungen ist Hamburg (Deutschland) oder als Online-Meeting.
(2) Die Sitzungen können am Ort der Klientin, der KlestCoach oder an einem Ort in Hamburg sowie online unter Nutzung einer entsprechenden Plattform stattfinden – die Vereinbarung obliegt dem Teilnehmer und dem durchführenden Coach.
(3) Sofern Sitzungen außerhalb von Hamburg (Deutschland) stattfinden, übernimmt die Klientin alle Reisekosten (inkl. Unterbringung und Verpflegung sowie eines zusätzlichen Tagegelds) für den durchführenden Coach gegen Nachweis. Die einzelnen Regelungen sind in diesem Falle getrennt vorab zu vereinbaren, andernfalls finden keine Sitzungen außerhalb von Hamburg (Deutschland) statt und die Vergütung wird dennoch wie bei einer Terminstornierung fällig.
(4) Durchführender Coach und Teilnehmer können hierzu abweichend Regelungen vereinbaren, sofern das Haftungsrisiko allein bei dem Teilnehmer liegt.
§5 Storno und Kündigung
(1) Beide Seiten können diese Vereinbarung jeweils 10 Tage vor der nächsten Sitzung (zwischen Coach und Teilnehmer) ohne Angabe von Gründen kündigen (§627 BGB).
(2) Sofern Leistungen bzw. Abrechnungen zum Zeitpunkt der Kündigung nicht beglichen sind, gerät die Klientin unverzüglich in Verzug.
(3) Kann der Teilnehmer eine Sitzung nicht wahrnehmen, so gilt eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin als kostenfrei. Den Nachweis über die rechtzeitige Stornierung hat der Teilnehmer ggf. zu erbringen, sofern die KlestCoach nicht innerhalb von 24 Stunden die Stornierung bestätigt. Dies gilt ebenso für die KlestCoach bzw. den durchführende Coach.
(4) Stornierungen einer Sitzung bis zu 15 Minuten nach Beginn des vereinbarten Termins berechtigen beide Seiten zur Wertstellung von 50% der vereinbarten Vergütung. Reisekosten (gegen Nachweis) sind von dieser Regelung ausgenommen und werden im vollen Umfang der Klientin in Rechnung gestellt.
(5) Kann der durchführende Coach (in Vertretung für die KlestCoach) eine Sitzung nicht wahrnehmen bzw. erscheint zur Sitzung erst verspätet (oberhalb von 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin), so wird die Sitzung mit 50% der vereinbarten Vergütung der Klientin als Guthaben für zukünftige Leistungen gutgeschrieben – eine Auszahlung ist darin nicht begründet.
§6 Mitwirkung und Haftung
(1) Die Klientin trägt dafür Sorge, dass alle notwendigen Informationen der KlestCoach bzw. dem durchführenden Coach zur Verfügung gestellt werden.
(2) Die KlestCoach haftet nur für von ihr bzw. den durchführenden Coachs vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden.
(3) Die Haftung wird beschränkt auf mittelbare und unmittelbare Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Die Höhe der Haftung ist auf die Vergütung beschränkt.
§7 Vergütung
(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ist sofort gegenüber der KlestCoach fällig und wird monatlich abgerechnet.
(2) Reisekosten, Reisezeiten und Spesen sind gegen Nachweis bzw. entsprechend der Vereinbarung in vollem Umfang zu erstatten. Gerät die Klientin mit diesen Zahlungen in Verzug, ist die KlestCoach von der Erbringung jeglicher Leistungen und ihrer Verschwiegenheit unverzüglich entbunden.
(3) Die Vergütung pro Sitzung beträgt 300 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (in Deutschland). Die Vergütung ist im vollen Umfang fällig, sofern die Sitzung mehr als 15 Minuten gedauert hat.
(4) Die Vereinbarung einer direkten Anschlusssitzung ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
§8 Ethikrichtlinie
(1) Der durchführende Coach und die KlestCoach versichern, dass sie in der Durchführung des Coachings keine Methoden, Inhalte oder „Technologien“ von Sekten nutzen werden und die Wertvorstellungen des Teilnehmers respektieren.
(2) Die Wertevorstellungen des Teilnehmers sind zu akzeptieren, sofern sie mit deutschem Recht nicht in Widerspruch stehen. Stellt der durchführende Coach fest, dass (geplante) Handlungen gegen deutsches Recht verstoßen, werden die Regelungen in §3 zur Verschwiegenheit unwirksam.
(3) Die KlestCoach und der durchführende Coach erklären, dass die vereinbarte Dienstleistung („Coaching“) zur persönlichen Entwicklung des Teilnehmers zu erbringen ist. Dies bedeutet ebenso, dass der durchführende Coach Beratungsleistungen („Beratung“) oder Wissenstransferleistungen („Training“) nur auf Wunsch des Teilnehmners erbringt und von der Verantwortung der Folgen in der Anwendung des erworbenen Wissens oder der erworbenen Fähigkeiten entbunden wird.
§9 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
(1) Die Vereinbarung wird in zweifacher Form erstellt und ist von beiden Seiten im Original zu zeichnen.
(2) Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Jedwede andere Vorgabe bedingt durch Auftragsvorgaben oder Angebotsbedingungen ist unwirksam.
(3) Vertragsänderungen, Vertragsergänzungen oder Vereinbarungen zwischen Teilnehmehmer und durchführendem Coach bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Zustimmung beider Vertragsparteien.
(4) Gerichtsstand ist für beide Seiten Hamburg.
(5) Ist eine der Vereinbarung in diesem Vertrag unwirksam oder wird sie durch Veränderung der Rechtslage unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen tritt eine Vereinbarung, die der wirtschaftlichen Bedeutung der Vereinbarung am nächsten kommt.
(6) Folgende Ergänzungen wurden gemeinschaftlich vereinbart: keine.
Hamburg, (Datum)
Coaching-Vertrag
Die Vorlage enthält das Grundgerüst eines Coaching-Vertrags zwischen der Klest UG (haftungsbeschränkt) und einem Klienten / einer Klientin als Einzelperson. Der Vertrag wird pro Auftrag jeweils einzeln angepasst – diese Vorlage stellt eine Orientierung dar, um Interessenten einen Einblick zu geben, ob wichtige Anforderungen bereits berücksichtigt sind. Die vorliegende Fassung verwendet zur einfachen Lesbarkeit die weibliche Form bei den Firmen und die männliche Form bei Teilnehmer/in bzw. Coach.